1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Margin-Pulse-Software und damit verbundene Analyse-, Beratungs-, Support- und Werbemanagementleistungen der Hübers Industries GmbH, Falkenweg 15, 41468 Neuss, Deutschland („Hübers Industries“), gegenüber ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hübers Industries ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, das Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung und eine gegebenenfalls vereinbarte Leistungsbeschreibung oder Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen diesen AGB vor.
2. Ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder befristet bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Hübers Industries in Textform, durch Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Angaben auf der Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach Vertragsschluss ist eine Stornierung nur mit Zustimmung von Hübers Industries möglich. Bereits erbrachte Leistungen, eingerichtete Zugänge und nachweislich angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bleiben unberührt.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Margin Pulse ist ein Software- und Dienstleistungsangebot zur Analyse und Steuerung von Amazon-Vendor-Werbung, Budgets und Profitabilitätskennzahlen. Je nach gebuchtem Leistungsumfang können insbesondere Dashboards, Scores, Reports, Warnhinweise, Datenaufbereitung, Profitabilitätsanalysen, Beratung, Support sowie die operative Betreuung von Werbekampagnen Bestandteil des Vertrages sein.
Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss geltenden Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Hübers Industries darf die Software technisch weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5. Testphasen und Analysen
Eine ausdrücklich angebotene kostenlose Testphase oder Erst-/Profitabilitätsanalyse dient der Prüfung des Angebots und begründet für sich allein kein kostenpflichtiges Anschlussverhältnis. Umfang, Dauer und benötigte Daten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Hübers Industries kann Testzugänge nach Ablauf der vereinbarten Testphase deaktivieren.
6. Softwarezugang und Nutzungsrechte
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellte Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.
Der Kunde darf die Software insbesondere nicht vervielfältigen, vermieten, öffentlich zugänglich machen, unbefugt Dritten überlassen, zurückentwickeln oder Schutz- und Sicherheitseinrichtungen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist. Zugänge sind personenbezogen beziehungsweise unternehmensbezogen und vor unbefugter Nutzung zu schützen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Freigaben, Ansprechpartner und Systemzugänge rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Er stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der übermittelten Daten sowie zur Einräumung der erforderlichen Zugriffsrechte berechtigt ist.
Zugangsdaten und Autorisierungen für Amazon oder andere Plattformen sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde prüft von Hübers Industries zur Freigabe vorgelegte Empfehlungen, Budgets und Maßnahmen innerhalb angemessener Frist. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Hübers Industries.
8. Drittplattformen und Amazon-Schnittstellen
Teile der Leistungen können von Schnittstellen, Daten, Richtlinien und technischen Systemen Dritter, insbesondere Amazon, abhängen. Hübers Industries schuldet weder die dauerhafte Verfügbarkeit solcher Drittplattformen noch deren unveränderten Funktionsumfang. Für Ausfälle, Datenverzögerungen, Kontosperrungen oder Änderungen bei Drittanbietern haftet Hübers Industries nur, soweit sie von Hübers Industries zu vertreten sind.
Der Kunde bleibt für sein Amazon-Konto, seine Produktdaten, Preise, Budgets, Freigaben sowie die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Plattform verantwortlich.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Hübers Industries stellt die Software mit der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Verfügbarkeit bereit. Soweit kein gesondertes Service-Level vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Notwendige Sicherheits- und Störungsmaßnahmen dürfen kurzfristig erfolgen.
Support wird in dem für den jeweiligen Tarif oder Auftrag beschriebenen Umfang erbracht. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wiederkehrende Softwareentgelte werden, soweit nicht anders vereinbart, zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Dienstleistungs- und sonstige Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Zugang zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Hübers Industries darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Softwarezugang oder noch nicht erbrachte Leistungen vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit einem wesentlichen Betrag in Verzug ist. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Als monatlich kündbar bezeichnete Tarife können zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Vereinbarte Jahreslaufzeiten enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragsperiode, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Software; gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie Regelungen, die ihrer Natur nach fortgelten, bleiben unberührt.
12. Rechte an Software, Berichten und Marken
Alle Rechte an Margin Pulse, der Software, dem Dashboard, Berechnungsmodellen, Designs, Dokumentationen, Vorlagen und allgemeinen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Hübers Industries beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Berichten und Ergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
„Margin Pulse“ ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke der Hübers Industries GmbH. Eine Nutzung der Marke, von Logos oder sonstiger Kennzeichen über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
13. Kundendaten, Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Kunde behält die Rechte an seinen Daten. Hübers Industries verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Sicherheit und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit Hübers Industries personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen geheim. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
14. Mängel und Leistungsstörungen
Der Kunde zeigt erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an und unterstützt Hübers Industries bei der Fehleranalyse. Hübers Industries ist zunächst berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen.
Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Beeinträchtigung auf nicht unterstützten Systemen, unsachgemäßer Nutzung, Veränderungen durch den Kunden, fehlender Mitwirkung oder Systemen Dritter beruht, die Hübers Industries nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
15. Keine Erfolgs- oder Umsatzgarantie
Analysen, Prognosen, Scores, Empfehlungen und Budgetvorschläge beruhen auf den verfügbaren Daten und fachlichen Annahmen. Sie stellen keine Garantie für bestimmte Umsätze, Gewinne, Deckungsbeiträge, Marktanteile, Rankings oder Werbeergebnisse dar. Unternehmerische Entscheidungen und die endgültige Freigabe von Budgets und Maßnahmen verbleiben beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich eine operative Ausführung durch Hübers Industries vereinbart ist.
16. Haftung
Hübers Industries haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Hübers Industries. Für einen Datenverlust haftet Hübers Industries im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre.
17. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, flächendeckenden Telekommunikations- oder Energieausfällen sowie erheblichen Cyberangriffen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Neuss. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Neuss, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig vorliegen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.